Hallo und guten Abend, liebe Mitglieder.

In der heutigen Vorstandssitzung waren unter anderem natürlich auch die neuen Beschlüsse der Landesregierung und auch die „Einschätzung“ der Wasserschutzpolizei ein Thema und wir haben uns entschieden, die geltenden Regeln im Zusammenhang mit dem Arbeiten an den Booten anzupassen. Grundsätzlich übernehmen wir die Empfehlungen „1zu1“. Danach ergeben sich folgende Regeln.
Erlaubt sind/ist lt. Beschluss der Landesregierung:
– Die Ausfahrt auf das Gewässer mit dem eigenen Boot
– Das Verbringen des eigenen Bootes zum Liegeplatz aus dem Winterlager
– Das Angeln vom eigenen Boot oder von Land
– Der Aufenthalt bzw. Übernachtung auf den eigenen Boot
– Der Aufenthalt und das Arbeiten im Winterlager
Nicht gestattet sind/ist lt. Beschluss der Landesregierung:
– Das Slippen und Kranen des eigenen Bootes

Daraus ergeben sich für uns folgende ergänzenden Möglichkeiten, Vorgaben und auch Einschränkungen für das gesamte Vereinsgelände, also auch im Schuppen und auf dem Freigelände:
– Es gilt natürlich auch bei uns das Abstandsgebot zueinander (min 2m)
– Es darf nur der Bootseigner an seinem Boot arbeiten – egal ob im Schuppen oder im Freigelände
– Bei Arbeiten soll nicht gleichzeitig an den zugwandten Seiten des Bootes gearbeitet werden
– Es werden keine Masten gesetzt
– Das gesamte Vereinsgelände ist weiterhin für den Publikumsverkehr gesperrt
– Versammlungen und Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen sind auf den gesamten Gelände und im Haus nicht gestattet – das gilt auch in den Pausen
– Die Küche darf nicht genutzt werden
– Das Parken ist nur auf den Parkplatz gestattet. Vor den Schuppen und auf dem Weg darf nicht geparkt werden.
– Die Schuppentore bleiben geschlossen
– Es ist auf penible Hygiene – gerade in den Toiletten und Waschbecken – zu achten

Diese neuen Regelungen gelten ab sofort (17.4.2020).
Aber am Freitag 24.4. ab 13 Uhr und am Samstag 2.5. bis 15 Uhr sind alle Arbeiten und Aktivitäten auf den gesamten Gelände nicht gestattet. An diesen beiden Tagen wird gekrant und die Wahrscheinlichkeit der behördlichen Kontrolle liegt bei annährend 100%. Dann ist es nicht förderlich, wenn sich zusätzlich noch viele Personen auf dem Gelände aufhalten und wir die Kontrollen wegen der gewerblichen Aktivitäten so kurz wie möglich halten.

Der Sonderschließdienstplan endet am 17.4.2020 – herzlichen Dank an die freiwillig Beteiligten. Der reguläre Plan tritt also am 18.4.2020 wieder in Kraft >> https://mycr.de/files/uploads/attachments/Schlie%C3%9Fdienst%202020_2.pdf

Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, dass wir in den Focus der „besorgten Bürger“, der WaPo, der Ordnungsbehörden oder gar der Presse geraten. Das könnte schnell passieren wenn unser Vereinsgelände den Eindruck macht, wir würden unsere Freizeit dort verbringen. Daher bitten wir dringend darum, die o.g Regeln zu beachten und einzuhalten. Wir riskieren mit Verstößen ggf. eine komplette Sperrung des Vereins was zur Konsequenz haben könnte, dass unser Kranbauprojekt gefährdet wird. Das gilt es auf jeden Fall zu vermeiden.
Der Vorstand wird bei Nichtbeachtung auch die Regeln anpassen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn die Regierung neue Beschlüsse erlässt. Daher ist auch jeder aufgefordert, sich nur auf den Weg zum Verein zu machen, wenn man wirklich etwas arbeiten muss. Also bitte überlegt Euch, ob nun jeder gleich am kommenden Wochenende am Schiff arbeiten muss oder ob sich die Arbeiten vielleicht auch auf die Wochentage verschieben lassen. Niemand kann derzeit – mit Ausnahme der Wiesenschiffe – ins Wasser. Daher verpasst auch niemand einen Termin.
Wir setzen weiterhin auf Eure Disziplin und wir wissen, das die Ungeduld sehr groß ist. Aber wir möchten auch daran erinnern, warum diese Beschränkungen überhaupt erlassen worden sind: wir laufen alle Gefahr ernsthaft zu erkranken und daher sollte jeder nicht nötige Kontakt vermieden werden.
Wir alle möchten – wann auch immer – mit allen Mitgliedern gesund und munter das Zusammensein genießen und wir wollen auf gar keinen Fall, dass auch nur einer unserer Mitglieder ernsthaft erkrank. Egal ob „mit“, „durch“ oder „an“ Corona.

Sobald es Neuerungen gibt, gerade auch im Bezug auf Slippen und Kranen, werden wir uns natürlich damit auseinandersetzen und neu planen. Ihr bekommt auf jeden Fall eine Info.

Fragen? Gerne. Einfach über die bekannten Wege melden. Aber bitte bei der Antwort ggf. etwas Geduld.

Beste Grüße und alles Gute, Euer Vorstand.
Und bitte bleibt vorsichtig und gesund!